Saarner Katholiken sollten die Feiertage der Reformierten mitfeiern ...

1722: Beschwerde des kath. Pastors Gummich bei der kurfürstlichen Regierung in Düsseldorf über Beeinträchtigung der Religionsausübung durch den Broicher Amtmann

Die konfessionelle Lage in der Herrschaft Broich (das Territorium dieser Herrschaft entsprach etwa der Fläche der heutigen Stadt Mülheim an der Ruhr) war nach der Reformation äußerst verwickelt: Die Einwohner waren überwiegend kalvinistisch; sie waren gleichzeitig aber auch Untertanen des Herzogtums Berg, das von der katholischen Linie Pfalz-Neuburg aus dem bayerischen Hause Wittelsbach regiert wurde. Das Grafenhaus Limburg-Styrum sowie das Kloster Saarn innerhalb des Territoriums waren jedoch katholisch geblieben und darin durch die Beschlüsse des Westfälischen Friedens bestätigt worden (maßgebend für die Religionszugehörigkeit waren die konfessionellen Verhältnisse im Jahre 1624, als Volmar'scher Durchschlag bezeichnet).
Die Anhänger des alten Bekenntnisses hatten nur in Styrum bzw. im Kloster Saarn die Möglichkeit zur katholischen Religionsausübung.


Folgender Vorgang zwischen dem Haus Broich und dem Pfarrer Gummich (Weltgeistlicher des Klosters Saarn 1724 - 40) beleuchtet beispielhaft die Spannungen, die sich aus den komplizierten konfessionellen Verhältnissen ergaben. Dabei läßt sich heute kaum noch die Verteilung von Wahrheit und Unwahrheit endgültig feststellen, da jede Seite versuchte, sich selbst nicht zu belasten.


Was war in Saarn geschehen ?

Pastor Gummich beschwerte sich mit Schreiben vom 31.7.1725 bei der kurfürstlichen Regierung in Düsseldorf über das Verhalten der Beamten des Hauses Broich, die die Saarner Katholiken nicht nur an ihren kirchlichen Feiertagen zu „Dienstleistungen“ verpflichtet hätten, sondern auch verlangt hätten, dass die Katholiken die protestantischen Bettage mitfeiern sollten. Er bezeichnete dies als öffentlichen Skandal, durch den die rk (röm.-kath.) Religion mißachtet würde. Andererseits würden manche katholische Einwohner an protestantischen Feiertagen auch handwerkliche bzw. landwirtschaftliche Arbeiten ( „operas rusticas“)  verrichten.

„Eer Churfürstl. Durchlaucht muß ich .. unterthänigst zu rekurs geben, hin daß dero beamte zu broich die catholische zu sahrn nicht allein auf die bey unsere religion gewöhnliche feyertage zu den diensten aufbiethen, sondern so gahr haben wollen, daß obbesagte catholische die bey den reformirten haltende bethtäg mit feyern sollen, nicht weniger auch einige catholische selbsten sich unterstehn, auf deren feyertägen zu arbeithen und operas rusticas zu exerziren.“


Der Pastor bat darum, die Broich'schen Beamten unter Strafandrohung aufzufordern, solche Dienste nicht mehr zu verlangen; er würde dann von der Kanzel die Gläubigen ebenfalls zur Unterlassung handwerklicher Arbeiten an protestantischen Feiertagen veranlassen  [ „zu jedermanns Warnung ... publiziren lassen, dass keiner von den Catholischen an den feyertäg bei namhafter brüchtstraf (Geldbuße) operas rusticas exerciren solle“].


Auf diese Beschwerde des Pastors Gummich forderte die kurfürstliche Regierung in Düsseldorf am 8.August 1725 den Amtmann von Broich zur Berichterstattung innerhalb von 8 Tagen unter Androhung einer Geldbuße von 25 Goldgulden auf:

In der Stellungnahme des Hauses Broich wurden die Vorwürfe jedoch heruntergespielt. Einerseits wurde nicht bestritten, dass katholische Einwohner an ihren Feiertagen zu Dienstleistungen herangezogen wurden, wozu die Beamten im Interesse von Ordnung und Ruhe befugt gewesen wären. Aber die Maßnahmen wären vom Hunn (dem Ortsvorsteher der Hunnschaft oder Honschaft Saarn) veranlaßt worden, der wohl nicht lesen und schreiben könne, die broichschen Beamten hätten daran keinen Anteil gehabt. Es wäre auch schon lange vor der Beschwerde des Pfarrers dem Hunn befohlen worden, die Katholischen künftig in Ruhe zu lassen und keine Dienste zu verlangen.
Andererseits wurde der Vorwurf des Pastors kurzerhand als „unwahr“ zurückgewiesen, die Katholiken wären zur Mitfeier des protestantischen Bettags aufgefordert worden. Die unbegründete Klage würde nur darauf abzielen, die Broicher Beamten beim Kurfürsten anzuschwärzen.

       [„Auf dasjenige was der Pastor Gummich des Closters Saarn bei E. Kurf. Durchlaucht unterthänigst eingeklagt - ob thäten wir broichsche beamte die Catholisch auf dero feyertag zu ....diensten aufbieten, auch solche zur feyerung derer Reformirten bethtag anhalten - müssen wir unterthänigst vorstellen, dass so eines ahn anders nur ein bloßes unwahres angeben sei, welches er in Ewigkeit nicht erweisen mag.  ..........  

        So ist auch ganz unwahr, daß wir die Catholisch sollten anhalten, der Reformirten Bettage mitt zu feyern, mitthin zu verwundern, dass gedachter Pastor, welcher doch anderen in der wahrheith und aufrichtigkeit ein guth Exempell geben sollte, sich unterstanden, mit dergleichen ungegründeten Klagen bei Eur. Churf. Durchlaucht uns anzuschwarzen. Sollte er aber andere particularia wissen, so uns unbekandt, so werden (wir) nicht ermangeln wann uns solche vorkommen auch unserer Veranttworttung dagegen zu thun."  ]

Die Angelegenheit war damit vermutlich erledigt, da weitere Nachrichten nicht überliefert sind.


(Quelle: Bestand des Stadtarchivs Mülheim an der Ruhr, Herrschaft Broich, Abschnitt XII Kirchen-, Schul- und Armenangelegenheiten, Nr. 1011/1432)

Aktualisierung: 01.04.2012 - 10:23 / Redakteur: H.Dickmann
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