Das Kloster befürchtete, Regengüsse könnten die Zugänge zum Kloster, zur Kirche und zur Schule überschwemmen ...

1773: Kloster Saarn gegen den Amtmann zu Broich betr. Anlage einer Chaussee und dadurch bedingte Wasserzuflüsse

Die Herrschaft Broich ließ nach 1770 die Strasse von Saarn in Richtung Düsseldorf als Heer- und Landstraße ausbauen (Chaussee, auch Brücherstraße oder Broicherstraße, heute Kölnerstrasse).
Die Äbtissin von Brederode (1773 - 96) beschwerte sich 1773 beim Kurfürsten Carl Theodor von der Pfalz, Landesherr des Herzogtums Berg, dass das von der Chaussee bei starken Regenschauern abfließende Wasser auf das Kloster geleitet werde, sich vor dem Eingang der Abtei ansammeln und somit Abtei, Schule und Kirche gefährden könnte.

Der Broicher Amtmann und Hofrat Küpfer berichtete dazu am 11.1.1774, dass das Dorf Saarn hinter einer Anhöhe liege, von welcher das Wasser aus allen Ecken in jenen Weg zusammenflösse, welcher zur Chaussee ausgebaut wurde. Nun habe aber das Wasser nach Lage und Abgang nur durch einen Graben bis an das in der Tiefe liegende adelige Kloster abgeführt werden können. Es sei an dem, dass bei eintretendem Regen das Kloster einiges Ungemach erleide. Dieses entstehe aber, weil die Abtei sich weigere, den Chaussee-Graben bis zur Ruhr durch eine kleine Klosterwiese hindurch zu verlängern. Man hätte unten bei der Anhöhe durch einen einzuwölbenden Kanal Abhilfe schaffen können, wozu aber 300 Rthl. erforderlich gewesen wären.


Die Äbtissin bat im März 1774 den Kurfürsten, die Zivilgemeinde für den Ablauf des Wassers in die Pflicht zu nehmen, ohne dass die Abtei beschwert würde. Es wäre ihr nicht zuzumuten, dass sie das Wasser zum Vorteil der Gemeinde, die ja auch die Barrier-Gelder (Wegezoll) erhielte, und auf Kosten des Klosters durch ihre besten Gärten- und Wiesengründe abführen lassen sollte.
Das Wasser habe sich früher, bevor der Chaussee-Bau begonnen wurde, sowohl auf der Anhöhe als auch zu beiden Seiten der an die sogenannte Brücherstrasse anschießenden Ländereien, und auch in der Strasse selbst, verbreitet und aufgehalten, sei dann langsam versiegt und in das Erdreich wieder hineingezogen; das (Wasser) bei starken Schauer- und Platzregen sei heruntergeschossen, habe aber gleich unten an der Anhöhe seinen Lauf in die gemeine Dorfstrasse genommen und dieselbe so lange inundiert (überflutet), bis es durch den davon unweit gelegenen Dorfgraben bis zur Ruhr wiederum abgeflossen, ohne dass die Abtei sich incommodiert (belästigt) fühlte.


Durch die angelegte Chaussee habe sich die örtliche Situation (facies rerum) zum Nachteil der Abtei geändert. Denn nachdem die Brücherstrasse oben von der Höhe an bis unten in das Dorf auf beiden Seiten mit Gräben eingefaßt und die Strasse in der Mitte ebenso wie unten die aus derselben zur linken Hand durch das Dorf ziehende Strasse ungemein erhöht wurde, flösse alles Wasser von der Anhöhe, von allen seitwärts liegenden Ländereien und von der Strasse selbst in diesen Gräben zusammen. So könnte es nicht anders sein, als dass solches gestaut cum impetu (ungestüm, mit Gewalt) auf die Abtei losstürmen und dieselbe überschwemmen werde, dass kein Mensch aus- und eingehen, auch die Leute nicht zur Kirche und die Kinder nicht zur Schule gehen könnten.
Wo jedoch gleich unten an der Anhöhe das Wasser ein Stück Weges linker Hand durch das Dorf neben der Strasse her gelaufen, ehe solche (die Straße) so stärk erhöht wurde, könne hierin das Wasser mit einem geringen Kostenaufwand von höchsten 80 bis 90 Rthlr. durch den alten Wassergraben (wörtlich: bis an den alten ohnehin nach der Ruhr seinen tractum habenden Wassergraben) geleitet werden.


Eine Untersuchung durch den Hofbaumeister Kees wurde in Erwägung gezogen. Auch hatten sich die Obermänner und Deputuierten der Herrschaft Broich mit dem Fall zu befassen. Sie hatten Zweifel an den bisher angegebenen Kosten, schätzten den Kostenaufwand auf 1000 Rthl. und schlugen daher vor, das anfallende Regenwasser durch einen im Kloster zugedeckten Kanal in den Mühlenteich zu leiten. Denn es sei ein Glücksfall, dass dort, wo sich das Wasser stauen könnte, ein mit einem Roster zugesetzte Mündung eines klösterlichen Kanals vorhanden wäre, in den sich jenes Wasser einleiten ließe (wörtlich: zum Glück ist auch die Lage des Ortes, wo das gest. Regenwasser sich jetzo versammelt, sodann mit einem Roster zugesetzte Mündung des klösterlichen Kanals eine solche, dass sich jenes Wasser in diesen füglich hineinbringen lassen werde).

Die Äbtissin wies jedoch dieses Ansinnen zurück, „das Wasser durch den unter dem Untergeschoß des Klosters befindlichen Kanal abzuleiten, denn dieser Kanal sei nicht dafür eingerichtet, auch noch das abgeschwemmte Bachwasser aufzunehmen“.
Sie bat den Kurfürsten, ungeachtet des von den Deputierten gemachten Antrags den Amtmann in die Pflicht zu nehmen.

      Quelle: Bestand des Stadtarchivs Mülheim an der Ruhr, Kloster Saarn, Nr. 1570/130 (bzw. des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Jülich-Berg II 1755)


Der Ausgang des Verfahrens ist nicht überliefert, jedoch dürfte Broich letztlich eingelenkt haben. Die Herrschaft Broich kam 1766 durch Erbfolge an das Haus Hessen-Darmstadt. Der mit der Verwaltung betraute Amtmann und Hofrat Küpfer auf Schoß Broich (1766-82) vertrat sehr scharf die hessischen Interessen und war mit den Obermännern und Deputierten der Herrschaft in zahlreiche Streitigkeiten verwickelt (hauptsächlich Chaussee- und Wegesachen, Wacht- und Dienstgelder, Münz- und Zollangelegenheiten).

Die anstehende Beschwerde der Äbtissin war also ein Teil dieser Auseinandersetzungen.
Zwar bemühte sich die Landesherrin Maria Luisa Albertina von Hessen-Darmstadt um einen Ausgleich der Interessen, doch kam es erst 1778 durch einen Vergleich zwischen der Herrschaft Broich und den Untertanen zur Beendigung der Streitigkeiten.
        Quelle: Dr. Otto R. Redlich: Mülheim a.d.Ruhr, Seine Geschichte von den Anfängen bis zum Übergang an Preußen, herausgeg. von der Stadt Mülheim an der Ruhr 1939, S. 305-06

Aktualisierung: 01.04.2012 - 10:25 / Redakteur: H.Dickmann
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