Äbtissin, Priorin und Kellnerin bildeten die Führungsspitze bei der Verwaltung des Klosters Saarn als geistliche Institution und als Wirtschaftsbetrieb. Diese Ämter entsprachen dem üblichen hierarchischen Aufbau eines Zisterzienserklosters.
Die Äbtissin leitete die Klostergemeinschaft und hatte gleichsam wie eine Mutter dafür zu sorgen, dass alle Nonnen nach den Ordensregeln und -gebräuchen lebten.
Die Priorin vertrat die Äbtissin, sofern diese durch administrative bzw. repräsentative Aufgaben sich außerhalb des Klosters aufhielt.
Die Cellerarin (Kellnerin oder Kellermeisterin - man könnte sie auch Buchhalterin nennen) überwachte alle wirtschaftlichen Abläufe im Kloster, die das Gemeinschaftsleben erst ermöglichten, z.B. die Kontrolle aller Einkünfte und Ausgaben oder die Versorgung des Klosters mit ausreichenden Vorräten einschl. Kontrolle der Lagerung dieser Vorräte.
Die Kellnerin war neben Äbtissin und Priorin die dritte Nonne, die einen Schlüssel zum Tresor (Kasten, thesaurus) besaß, in dem Dokumente, Siegel und Bargeld aufbewahrt wurden.
Ob die Kellnerin noch durch eine Bursarin unterstützt wurde, als die Bedeutung der Geldwirtschaft im späten Mittelalter wuchs, ist unbekannt.
Zwei Beispiele aus den zahlreichen Urkunden von 1200 bis 1800 sind für die hierarchische Klosterordnung typisch:
29. September 1536
Die Abtei Saarn (Äbtissin Cathryna Sobb vam Grymberg, Priorsche Margreta von Wittenhorst, Kellnersche Anna von Wittenhorst ) verpachtet den Hof op tem Brinck im Kirchspiel Mülheim und Honnschaft Styrum in Leibgewinn dem Borchart op tem Keller und seiner künftigen Ehefrau.
2. März 1550
Die Eheleute Wilhelm und Lysbeth op dem Dyck reversieren der Äbtissin Eva Schillyncks van Goesdropff, der Priorschen Clara van Wyrmonde, der Kellnerschen Anna von Wittenhorst und dem Konvent zu Saarn über empfangene Pacht des Gutes op dem Dyck zu Saarn auf beider Leiber Heil.
Ein Memorienbuch des Klosters Saarn aus dem 17.Jh. benennt außer der Abdiss (Äbtissin), Prioriss (Priorin) und der Kellerschen (Kellnerin) noch weitere spezielle Ämter, so z.B. das Amt der Kornschreiberin (vermutlich eine Hilfskraft zur Unterstützung der Kellnerin), das Amt der Küsterschen (Sakristanin oder Küsterin), die für die Ordnung im Kirchenraum und die Pflege der kirchlichen Gewänder zuständig war, das Amt der Sengerschen (Sängerin oder Kantorin) für die Gestaltung des Gottesdienstes und der geistlichen Gesänge, das Amt der Schroderschen (Schröder, Schneiderin, Vestiarin), die für die Kleiderwirtschaft verantwortlich war.
Da Saarn nur ein kleines Kloster war, waren mehrere spezielle Aufgaben in einer Hand gebündelt, z.B. war die Kellnerin gleichzeitig „Weinmeistersche“ (Weinmeisterin) und die Küsterin zugleich auch Vorsängerin und Orgelspielerin.
Unerwähnt bleiben die Pförtnerin, die Gäste, Hilfesuchende oder Pilger am Eingangstor zum Kloster empfing und vermutlich hier für die Verteilung von Almosen zuständig war,
die Infirmarin für die Betreuung der Gäste und Kranken und die Novizenmeisterin für die Vorbereitung junger Frauen auf das Klosterleben.
Dagegen wird eine Schreibersche genannt, die mit ihrer Kunstfertigkeit beim Abschreiben sakraler Bücher selbst anerkannte Schreiber anderer Klöster übertraf.
Die aus den Urkunden namentlich bekannten Klosterfrauen mit ihren Ämtern, die Laienschwestern, Beichtväter (auch Beichtiger oder Prior bzw. Prokurator) und die Weltpriester (Vikare) sind in einem Buch von Günther v.Roden zusammengestellt worden: „Die Zisterzienserinnenklöster Saarn, Duissern, Sterkrade“ in Germania Sacra Nr. 18
Neben den von Frauen versehenen Ämtern sind Amtsbereiche zu nennen, die ausschließlich von Männern wahrgenommen wurden:
Das Amt des Vater-Abtes. Das Saarner Kloster unterlag immer der Aufsicht der Abtei Kamp. Der Abt dieser Abtei hatte alle ihm unterstellten Klöster jährlich zu visitieren, um die einheitliche Befolgung der Ordensregeln in den „Tochtergründungen“ zu gewährleisten. Der Vater-Abt leitete die Äbtissinnenwahl, bestellte die Beichtväter und kontrollierte die Wirtschaftsführung des Saarner Klosters.
Das Amt des Propstes, dem die Führung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die rechtliche Vertretung des Klosters nach aussen oblag, verschaffte dem Amtsträger vielerorts eine der Äbtissin nahezu gleichgestellte Machtposition. Obwohl dieses Amt in Saarn von den Kamper Mönchen ausgeübt wurde, die gleichzeitig auch die Beichtväter der Saarner Nonnen waren, standen die namentlich bekannten Amtsträger nicht im Blickpunkt.
Das Amt des Baumeisters wird im Memorienbuch hervorgehoben.
Quellen:
Urkunden und Erläuterungen zur Geschichte der Stadt Mülheim an der Ruhr, Dr.H.Schubert
Hauptstaatsarchiv Düsseldorf: Bestand Kloster Saarn,
Memorienbuch des Klosters Saarn aus dem 17.Jh.
Germania Sacra Nr. 18, v.Roden: „ Die Zisterzienserinnenklöster Saarn, Duissern, Sterkrade“


