Das Leben im Kloster

Faszination eines Lebens in Gehorsam, Armut und Ehelosigkeit

Spiritualität

Ein Lebens in der Klostergemeinschaft bedeutete, die Nähe Gottes zu suchen, aus dem Geiste Gottes und im Geiste Gottes zu leben.

Nach Aufassung der Zisterzienser war das Kloster ein Ort der Begegnung mit Gott, die sich in der Stille, im Gebet, in der Arbeit und in der Gemeinschaft vollzog.

 

Das Frauenkloster Saarn kann als innovative Stätte für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Umlandes sowie für die schulische und soziale Betreuung der örtlichen Bevölkerung gelten. Die Ausgewogenheit von Gebet und Arbeit war ein monastisches Lebensideal. Die Marienverehrung hatte im Orden einen besonderen Stellenwert, da alle Klöster zur Ehre Mariens, der Himmelskönigin, gegründet werden sollten. Diese Verehrung kommt auch im Namen des Saarner Klosters „Mariensaal“ zum Ausdruck.

Der Hauptaltar der Klosterkirche war zu Ehren von Mariä-Himmelfahrt geweiht; hiervon leitet sich der Name der heutigen Pfarrei ab.

Stundengebet

Der Tagesrhythmus der Nonnen in Saarn wurde - wie in jedem anderen Konvent - durch die Stundengebete bestimmt ( Vigil, Matutin bzw. Laudes, Prim, Terz, Sext, None, Vesper, Komplet).

Nach dem Psalmisten (Psalm 119) wurde zum Lobe Gottes siebenmal am Tag und einmal in der Nacht („Um Mitternacht erhebe ich mich zu deinem Lobe“) in lateinischer Sprache gesungen und gebetet. Die Stundengebete (Horen)  bestanden vornehmlich aus Psalmengesängen, wie sie der hl. Benedikt in seinen Regeln vorsah, aus Bibellesungen und aus Fürbitten für die verstorbenen Gönner des Klosters.

Der nächtliche Gang der Nonnenschar vom Dormitorium zur Nonnenempore  der Kirche fand ursprünglich etwa um 2 Uhr in der Nacht statt. Es gab aber im Laufe der Jahrhunderte offensichtlich eine  Verlängerung der Nachtruhe, denn in dem Visitationsprotokoll von 1619 wurden die Nonnen ermahnt, morgens um 4 Uhr, an Sonn- und Festtagen schon um 3 Uhr sich von ihrem Lager zu erheben.

Die Zeitphasen zwischen Terz und Sext sowie zwischen None und Vesper (jeweils etwa 3 Stunden zwischen 9 und 12 Uhr bzw. zwischen 15 und 18 Uhr) wurden durch praktische Handarbeiten ausgefüllt.

Die „Horen“ bestimmen auch heute noch das Gemeinschaftsleben in den Klöstern der Zisterzienser mit einer Ausnahme, dass die Nachtruhe zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nicht mehr durch die Vigil unterbrochen wird;  Vigil mit Laudes bilden heute eine Einheit.

Arbeit

Der Ertrag der praktischen Arbeit sollte nach den Ordensmaximen der Zisterzienser den notwendigen Lebensunterhalt für die Gemeinschaft sichern (Prinzip der Eigenbewirtschaftung). 

 

Diese Maxime kam für ein Frauenkloster nie voll zur Geltung, da schwere Feld-, Forst-, Haus- und Stallarbeiten von Konversen (den weiblichen und männlichen Hilfskräften) oder von sogenannten Hörigen erledigt wurden und die Arbeitsbereiche der Nonnen in Kirche und Sakristei, im Küchenbereich mit allen damit verbundenen Hausarbeiten, in der Bearbeitung der erzeugten Wolle und der Klostergärten, bei der Krankenpflege, Verwaltung der Klostergüter, Pfortendienst und Betreuung von Pilgern oder Bedürftigen und der schulischen Betreuung lagen.

Die Eigenbewirtschaftung mußte später wegen fehlender Konversen gänzlich aufgegeben werden. Die haupsächliche Lebengrundlage des Saarner Klosters waren daher Miet- und Naturalabgaben der Pächter des Klosters.

Klostergemeinschaft - Leben zwischen Ideal und Wirklichkeit

Über den sozialen Stand der Saarner Nonnen und ihr Alter beim Eintritt in das Kloster gibt es kaum Nachrichten. Man kann aber davon ausgehen, dass die meisten Frauen – wie in anderen rheinischen Frauenklöstern – aus dem niederen Adel,  dem städtischen Patriziat oder aus Familien reicher Großbauern stammten. Nach der Grothues-Chronik (1825) kamen die Nonnen stets aus "ansehnlichen" (d.h. wohlhabenden) Familien und brachten ihr Vermögen zum Teil oder auch ganz mit in das Kloster.
Im Mittelalter war es nicht unüblich, dass bereits Kinder von ihren Eltern für das Klosterleben bestimmt wurden. Allerdings verbot im Jahr 1563 das Konzil von Trient, Kinder unter 16 Jahren in ein Kloster zu schicken.
Ein nicht unwesentlicher Aspekt für die Wahl eines Lebens im Kloster war auch die materielle Versorgung.

 

Die Lebensweise der Nonnen zeichnete sich in der Frühzeit des Klosters durch die Gemeinschaft von Wohnung und Gütern, durch einheitliche Kleidung und Nahrung sowie durch persönliche Armut und strengen Gehorsam gegenüber der Äbtissin aus (vita communis) nach Maßgabe der Ordensverfassung (charta caritatis).

Die Grundgedanken dabei waren, die Autonomie des Klosters zu erhalten (insbesondere freie Wahl der Äbtissin) und die Befolgung der Ordensregeln und -gebräuche durch regelmäßige Visitationen des Vaterabtes der Abtei Kamp zu gewährleisten.

Die geschichtliche Entwicklung zeigte aber, wie schwierig es war, die Balance zwischen Ideal und Realität zu halten.
 

Anfangs war die Zahl der Neueintritte so groß, dass Saarn bereits 1234 zur Gründung des Tochterklosters Duissen 12 Nonnen abgeben konnte. Nachdem der Höhepunkt der frühen Blütezeit zwischen 1300 und 1400 erreicht war, wechselten Phasen mit Zerfallerscheinungen und Phasen mit religiöser Erneuerung.  Nach der Kamper-Chronik lebten 1280 bis zu 30 Nonnen im Saarner Konvent; die Zahl nahm danach aber stetig ab.

 

Aus anderen Frauenklöstern am Niederrhein ist bekannt, dass sich das Gemeinschaftsleben veränderte, weil die Klausurbestimmungen umgangen wurden (durch standesgemäße Kleidung und Lebensführung, keine gemeinsamen Mahlzeiten, durch Nichtbeachtung der Residenzpflicht oder Besitz von Privatvermögen).

Auch wenn für das Kloster Saarn Näheres nicht überliefert ist, liegt es nahe, die allgemeine Entwicklung etwa seit 1400 auch auf  Saarn zu übertragen, da die Klosterreform in Saarn (1465 -1481), die aus aus dem abendländischen Schisma resultierte, auf Widerstände stieß. 

 

Es wurde dazu folgendes berichtet:
Über das Zustandekommen der Reform bemühte man sich viele Jahre. Offensichtlich herrschten Widerstände, denn anfangs waren Nonnen aus dem 1465 reformierten Kloster Eppinghoven nach Saarn geschickt worden, die den in Saarn lebenden Nonnen die Beachtung der Klosterregeln vorleben sollten. Als dann die Saarner Äbtissin Eva von Horst (1441 – 76) abdankte, wurde Margarethe von Heiden aus dem Kloster Sterkrade vermutlich auf Betreiben des Vaterabtes zur neuen Äbtissin in Saarn gewählt. Sie brachte einige Nonnen aus ihrem schon vor 10 Jahren reformierten Kloster mit. Auch fürchteten die Saarner Nonnen um den Bestand mancher Vorrechte, so besaß die Äbtissin das Recht, an der rechten Seite des Kurfürsten zu sitzen.

 

Der Orden war aufgrund der allgemeinen Entwicklung gezwungen, Zugeständnisse zu machen und erlaubte bereits in der Mitte des 15. Jh. offiziell den Einbau von Einzelzellen in den gemeinsamen Schlafsälen. Ob dies für Saarn zutraf, ist nicht überliefert, kann auch im Zuge der in Saarn einsetzenden Bautätigkeit nach Abschluß der Reform (1481) nicht ohne weiteres unterstellt werden, da erst 1619 aus einem Visitationsprotokoll hervorgeht, „dass in dem gemeinsamen Schlafsaal für jede Nonne eine besondere Zelle herzurichten ist“.

 

Eine weitere schwierige Zeitphase war die Reformationszeit, die die Klostergemeinschaft mehrere Jahrzehnte belastete. Es wird berichtet, dass einige, der neuen Lehre anhängende Nonnen etwa 14 Jahre bereits den Laienkelch empfingen, aber mit Nachsicht behandelt wurden.
Nach dem Konzil von Trient (1542 – 63) bemühte sich die kath. Kirche, die Lehrsätze des Konzils als Antwort auf die Reformation zur Geltung zu bringen (Gegenreformation).
Dazu diente auch die Visitationsreise des Generalabts von Citeaux, Nikolaus Boucherat, der im Sommer 1574 das Kloster Saarn besuchte und anordnete, dass die betreffenden Nonnen (lutheranae) innerhalb eines Monats die Lehren Luthers unter Eid ablegen oder das Kloster verlassen müßten.

Der offene Konflikt zog sich längere Zeit hin; die katholische Seite (Herzogtum Berg, Erzbischof von Köln und Abt von Kamp) bestand auf Einhaltung der Ordensregeln sowie der tridentinischen Konzilsbeschlüsse oder Ausweisung der protestantischen Nonnen aus der Klostergemeinschaft, und die protestantische Seite (Herrschaft Broich) beharrte auf das Bleiberecht sowie die standesgemäße Versorgung der protestantischen Nonnen. Nachdem die 5 protestantischen Nonnen schon einmal (1579) ausgewiesen wurden und nach mehr als 3 Jahren zurückkehren durften, verließen sie 1594 das Kloster, um einer erneuten Ausweisung zuvorzukommen.

In dieser Zeit wandelte sich nach Auffassung des Vaterabtes das Kloster zu einem Damenstift mit großem Reichtum und Vorliebe für Pracht und üppiger Tafel.
Nach einer Visitation 1619 schrieb der Kamper Abt sogar, dass „der Zustand des Klosters im Geistlichen und im Weltlichen über die Maßen zusammengebrochen sei" .

Trotz innerer Erneuerung hielt der Konflikt an und erreichte nochmals einen Höhepunkt, als die Äbtissin Anna von Deutz nach 22-jähriger Amtszeit auf Betreiben des Vaterabtes „wegen Excessen“ durch den päpstl. Legaten Fabius Chisius, den späteren Papst Alexander VII., abgesetzt wurde. Worin diese Vergehen bestanden, wurde nie geklärt.

 

Unter der Äbtissin Maria Thersia von Reuschenberg (1720 – 41) begann eine letzte Blütezeit, in der das Kloster seine heutige äußere Gestalt erhielt. Im Verlauf weiterer nachfolgender Umbauarbeiten wurde das Nonnenhaus mit Einzelwohnungen ausgestattet, so dass die Nonnen hier mit eigenen Haushaltungen ein Leben als Stiftsdamen führen konnten.

Aktualisierung: 29.10.2009 - 23:41 / Redakteur: Webmaster
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